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Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 12 und 13) zum fachgebundenen Abitur, mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache zum allgemeinen Abitur. In der Jahrgangsstufe 12 kann das Fachabitur erworben werden. Die Berufsoberschule vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie führt die Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft.
Das Fachabitur berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Bewerber, die keine oder eine der gewählten Ausbildungsrichtung nicht entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen vor Studienbeginn an Fachhochschulen in Bayern eine mindestens sechswöchige auf die jeweilige Fachrichtung bezogene Vorpraxis nachweisen.
Das Fachabitur berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zu den untenstehenden Studiengängen an Hochschulen. In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976 i.d.F. vom 16. Juni 2000. Das durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangte allgemeine Abitur berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Hochschulen.

An der Berufsoberschule in Freising werden die Ausbildungsrichtungen Technik und Wirtschaft angeboten.

Besonders gute Berufsaussichten hat man derzeit mit dem Studium des höheren Lehramts an beruflichen Schulen.

Ausführliche Informationen zur Berufsoberschule finden Sie auf der hompage des Bayerischen Kultusministeriums.



Letzte Änderung:
17.August 2010 14:20:21
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