Konzept zur Erziehungspartnerschaft
Elternhaus - Schule
bei Probezeitgefährdung und disziplinarischen Verstößen
Oberziel:
Wir pflegen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Schülerinnen und Schüler.
Unterziel:
Die Schule gibt Rückmeldung an die Eltern und handelt aktiv.
Projektziele:
- SchülerInnen der 11. Jahrgangsstufe FOS und SchülerInnen der 12. Jahrgangsstufe BOS, deren Bestehen der Probezeit gefährdet ist, werden zeitnah und kompetent beraten, die Eltern werden in sinnvoller Weise mit eingebunden.
- Eltern von SchülerInnen, deren Vorrücken gefährdet ist bzw. bei denen eine Nichtzulassung zur Abschlussprüfung droht, werden in geeigneter Form informiert und beraten.
- Eltern werden über Ordnungsmaßnahmen der Schule gegenüber betroffenen SchülerInnen im Rahmen der Schulordnung (FOBOSO) und des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) aufgeklärt.
Strategieziele:
- Es existiert ein Beratungskonzept für SchülerInnen und deren betroffene Eltern in Bezug auf verschiedene Beratungs- und Fördermöglichkeiten, falls diese innerhalb der Probezeit Probleme haben, oder im weiteren Verlauf, um rechtzeitig Maßnahmen in Bezug auf ein mögliches Nichterreichen des Jahrgangsziels treffen zu können.
- Es besteht ein Erziehungsberatungskonzept, das Eltern betreffender SchülerInnen über disziplinarische Verstöße informiert und sie berät.
Anlässe und Zeitpunkt einer Kontaktaufnahme der Schule mit den Eltern:
Nichtzulassung zur Abschlussprüfung bei mehr als fünf Tagen unentschuldigten Fehlens während des Schuljahres:
- Anruf bei den Eltern von minderjährigen SchülerInnen nach dem ersten unentschuldigten Fehlen
- Anruf bei den Eltern von volljährigen SchülerInnen bis 21 Jahre beim dritten Mal unentschuldigten Fehlens (beim ersten Mal aber Hinweis schicken, auch an die Eltern); das informationelle Selbstbestimmungsrecht volljähriger SchülerInnen bis 21 Jahre ist zu beachten, vgl. unten
- Dokumentation aller Kontaktaufnahmen mit den Eltern (sowohl telefonisch als auch schriftlich) im grünen Schülerlaufbahnbogen
Gefahr des Nichtbestehens der Probezeit:
- Zwei Termine für pädagogische Klassenkonferenzen für die 11. Klassen
- Pädagogische Klassenkonferenzen für die 12. Klassen und 13. Klassen
- Pädagogische Klassenkonferenzen für die BVKL / FVKL
- Vorgehensweise: gemäß Beschluss der pädagogischen Klassenkonferenz schriftliche Information an die Eltern betreffender SchülerInnen durch den Klassenleiter mit dem Angebot zum Gespräch mit dem Fachlehrkräften eines Faches, in dem die Schülerin oder der Schüler gefährdet ist, und Kontakt mit dem Beratungslehrer (bei volljährigen SchülerInnen bis 21 Jahre ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu beachten, vgl. unten)
- Dokumentation aller Kontaktaufnahmen mit den Eltern (Gesprächsprotokollvorlage); Ablage im grünen Schülerlaufbahnbogen
Generell für alle SchülerInnen:
- Anruf bei den Eltern minderjähriger SchülerInnen in der 11. Jahrgangsstufe nach dem ersten unentschuldigten Fehlen (vgl. oben)
- Anruf bzw. Schreiben an die Eltern minderjähriger SchülerInnen auch bei gehäuften Verspätungen
- Anruf bzw. Schreiben an die Eltern minderjähriger SchülerInnen in sonstigen Fällen (z. B. gravierende Verhaltensauffälligkeiten)
- Kontaktaufnahme mit Eltern (telefonisch oder schriftlich) volljähriger SchülerInnen bis 21 Jahre ggf. auch in anderen Fällen, die als „wesentliche Vorgänge“ im Sinne des Artikels 75 (1) BayEUG eingestuft werden können (gemäß Feststellung der pädagogischen Klassenkonferenz), d. h. das Erreichen des Bildungsziels betreffend, also wenn das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe bzw. das Bestehen des Schulabschlusses gefährdet sind; bei volljährigen SchülerInnen bis 21 Jahre ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu beachten
- Dokumentation aller Kontaktaufnahmen mit den Eltern (sowohl telefonisch als auch schriftlich) im grünen Schülerlaufbahnbogen
R. Stichlmeyr, Schulleiterin M. Egger, KESch-Beauftragter
Stand 04.11.2022/Egg/Sti