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Fachpraktische Ausbildung (fpA)

Die Ausbildung an der Beruflichen Oberschule sieht einen starken Bezug zur beruflichen Praxis vor. Praktische Erfahrungen werden an der Fachoberschule im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung in der 11. Jahrgangsstufe erworben.

Ziele der fpA:
Persönlichkeitsbildung (Teamfähigkeit, Problemerkennung, Arbeitsorganisation, ...)
Verbindung von Theorie und Praxis
Studien- und Berufsorientierung

Allgemeine Information für SchülerInnen und Eltern zur fpA: Schülerinfoblatt

Für die fpA wird eine Note gebildet, die in den Zeugnissen der 11. Klasse und im Fachabiturzeugnis erscheint. Die Note für die fpA zählt 5 % des Fachabiturschnittes. Das Bestehen der Probezeit bzw. der 11. Klasse setzt das Bestehen der fpA voraus (näheres siehe Schülerinfoblatt oben).

Die fachpraktische Ausbildung (fpA) setzt sich aus den Teilbereichen „Fachpraktische Tätigkeit“ (fpT), „fachpraktische Anleitung“ (fpAnl) und „fachpraktische Vertiefung“ (fpV) zusammen.

Ansprechpartner:
Schulbeauftragte für das Praktikum: Andrea Kaiser, Susanne Roller, Manfred Murr

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1. Fachpraktische Tätigkeit (fpT)

Die fachpraktische Tätigkeit erfolgt in Blockform von unterschiedlicher Dauer in Betrieben der Verwaltung, in sozialen Einrichtungen oder in schuleigenen Werkstätten im Wechsel mit dem allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht an der Schule. Dieser Wechsel von Theorie und Praxis bietet vor allem im fachtheoretischen Unterricht die Möglichkeit, auf praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zurückzugreifen.
Die fachpraktische Tätigkeit umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11. Die zeitliche Dauer während der Praktikumswochen entspricht in etwa einer Vollzeitbeschäftigung.

Die Praktikumsplätze werden von der Schule zugewiesen (gelenktes Schulpraktikum)

Auslandspraktikum

Vier Wochen der fachpraktischen Tätigkeit können auch im europäischen Ausland absolviert werden. Flug, Unterbringung und Verpflegung müssen dabei selbst bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Raphaela Linner.

2. Fachpraktische Anleitung (fpAnl)

Die fachpraktische Anleitung dient der Vorbereitung, Begleitung und Aufarbeitung sowie der Reflexion der Erfahrungen bzw. Tätigkeiten im Praktikum und der Berufsfindung.

Dies erfolgt durch Praxisanleitungen (Reflexion der Praktikumserfahrungen, Referate zur fpA …), Exkursionen (Berufsinformationszentrum, Bewerbertraining, Betriebsbesichtigungen …), Berichte zur fpA, Portfolio usw.

3. Fachpraktische Vertiefung (fpV)

Die fachpraktische Vertiefung dient dem Erwerb von ergänzenden praxisrelevanten Kompetenzen. Dabei sollen die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aus der fachpraktischen Tätigkeit in den Unterricht eingebunden werden. Der Unterricht erfolgt in der Schule während der Praktikumszeit.

Ausbildungsinhalte:
Hier finden Sie die Inhalte der neuen
Lehrpläne fpA.

Hier geht’s zu spezifischen Informationen zu Sozial / Technik / Wirtschaft

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