Hier geht´s zur aktuell gültigen Schulordnung.
Hausordnung
1. Unterricht und Pausen
1.1 Die SchülerInnen sind - auch nach den Pausen - verpflichtet, pünktlich zum Unterricht zu kommen.
1.2 SchülerInnen, die nicht zum regulären Unterrichtsbeginn an der Schule sind (z. B. wegen eines Arztbesuches oder wegen des Ausfalls öffentlicher Verkehrsmittel), müssen am weiteren Unterricht dieses Tages teilnehmen, wenn sie spätestens bis zu Beginn der 4. Unterrichtsstunde (bei fpA bis zum Ende der Mittagspause) eintreffen können.
1.3 Sollte bis spätestens fünf Minuten nach regulärem Unterrichtsbeginn die Lehrkraft nicht im Klassenzimmer sein, ist dies von einem der Klassensprecher im Sekretariat zu melden.
1.4 Nur während der Mittagspause darf das Schulgrundstück verlassen werden.
Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgebäudes entfällt der Versicherungsschutz.
1.5 Der Ordnungsdienst der Klassen hat folgende Aufgaben:
- bei jedem Lehrerwechsel die Tafel zu reinigen
- bei Verlassen des Klassenzimmers durch die Klasse das Licht und den Beamer auszuschalten und die Fenster zu schließen
1.6 Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer:
- Flaschen und Tassen an den Hausmeister zurückzugeben
- Tafel wischen
- Stühle hoch
- Klassenzimmer sauber hinterlassen.
2. Grundsätzliche Regelungen
2.1 Im gesamten Schulgebäude einschließlich des Außenbereichs (rote Kennlinie) herrscht Rauchverbot. SchülerInnen, die das Schulgebäude durch das Wegwerfen von Kippen verunreinigen, werden zu Reinigungsarbeiten herangezogen.
2.2 Jeder, der einen Schaden am Gebäude bzw. an der Einrichtung bemerkt, muss dies unverzüglich im Direktorat melden.
2.3 Im Schulgebäude sollen Handys ausgeschaltet bleiben.
2.4 Fahrräder und Mofas/Mopeds (keine Motorräder) sind auf unserem Schulgelände abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern.
Bitte den Fahrweg freihalten.
2.5 Der Pauseneinkauf soll nur während der Pausen, nicht bei Stundenwechsel, erfolgen.
2.6 Bei regulärem Schulbetrieb (ohne Sonderveranstaltungen) ist der Zugang zum bzw. der Ausgang aus dem Schulgebäude auf den Haupteingang, die Seiteneingänge im Untergeschoss und den Fahrradkeller beschränkt.
3. Haftung
Von allen Schülern und Schülerinnen wird erwartet, dass sie die Schulräume und Einrichtungsgegenstände schonend behandeln. Für Schäden, die mutwillig an Einrichtungen der Schule, an Lehrmitteln, an Büchern oder am Eigentum eines Mitschülers verursacht werden, haften die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
Für Verluste oder Beschädigungen am persönlichen Eigentum haftet weder die Schule noch der Träger des Sachaufwands. Es empfiehlt sich deshalb, größere Geldbeträge bzw. Wertgegenstände (auch wertvolle Kleidungsstücke) nicht in die Schule mitzunehmen.
Freising, im Nov. 2017 -Schulleitung-